08. Januar 2016
Gesetzentwurf zum "Basiskonto für alle"
Die Bundesregierung will einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge einführen.
Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vor. Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 8 v. 07.01.2016
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