03. Februar 2016
Bundeskabinett beschließt Regelung zur Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts"
Das Bundeskabinett hat am 27.1.16 eine Regelung zur Beendigung des sogenannten "ewigen Widerrufsrechts" von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Zur Vermeidung weiterer Rechtsunsicherheiten soll nach dem jetzt vorgelegten Entwurf der Widerruf nur noch drei Monate lang nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein. Betroffene Darlehensnehmer müssen sich daher darauf einstellen, noch in diesem Jahr die Entscheidung zu treffen, ob sie ihren Vertrag wiederrufen wollen.

Quelle: Newsletter Kai Henning vom 31.01.2016
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