15. Dezember 2016
Schüler/innen, Auszubildende, Studierende im SGB II
Es gibt ein neues Merkblatt von der Arbeits- und Sozialberatungs-Gesellschaft in Hannover "Leistungsberechtigung im SGB II von Schülern, Studierenden und Auszubildenden" nach den Ônderungen des 9. SGB II Ônderungsgesetzes ab 01.08.2016.
Die Tabellenform des Merkblatts bietet viele Infos komprimiert und übersichtlich einschließlich der maximalen Höhe der Ausbildungsförderung.
Zu finden ist das Merkblatt unter:http: //www.harald-thome.de/media/files/Leistungsberechtigung_von_Schuelern_Studierenden_Azubis_2016.pdf
Jonny Bruhn-Tripp (Arbeitslosenzentrum Dortmund) hat eine Arbeitshilfe zum Thema "Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt" erstellt (Rechtsstand September 2016).
Die Arbeitshilfe ist zu finden unter: http://www.alz-dortmund.de/pdf/broschueren/J.%20Bruhn-Tripp_SGB%20II%20und%20ALG%20II%20Leistungen%20fuer%20Auszubildende,%20Schueler%20und%20Studenten%20_Stand%20Rechtsvereinfachungsgesetz.pdf