14. Februar 2017
EOS-Gruppe sichert zukünftig detaillierte Forderungsaufstellungen zu
Die Inkassounternehmen der EOS-Gruppe (u.a. EOS-Deutscher Inkasso Dienst und EOS-SAF-Forderungsmanagement) überlassen Schuldnerberatungsstellen im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches seit vielen Jahren grundsätzlich nur gegliederte Forderungsaufstellungen (sog. Dreizeiler), in denen die einzelnen Forderungsbestandteile lediglich summarisch aufgelistet werden.

Eine genauere Überprüfung der Forderungen, z.B. ob Kosten in Art und Höhe berechtigt sind, Zinsen verjährt sind oder ob Zahlungen korrekt gebucht und verrechnet wurden, ist durch die SB-Stellen deshalb oftmals nicht möglich gewesen.

Letztendlich waren die Leidtragenden die Schuldner, aber auch die anderen beteiligten Gläubiger, die unnachprüfbar Gefahr liefen, dass eine höhere Forderung geltend gemacht wurde als tatsächlich bestand.
Der AK Inkassowatch hat durch den Druck mehrerer Beschwerden einzelner AK-Mitglieder beim zuständigen Registrierungsgericht und beim Bund Deutscher Inkassounternehmen erreicht, dass ?dass man den bevollmächtigten Beratern zur Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz in Zukunft unaufgefordert detaillierte Forderungsaufstellungen zukommen lassen wird?. So die Antwort des BDIU vom 19.01.2017 auf eine aktuelle Beschwerde.

Nun bleibt abzuwartern, ob sich die Tochterunternehmen der EOS-Gruppe an diese Zusage auch tatsächlich halten.

Quelle: www.infodienst-schuldnerberatung.de
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