Höhere Regelbedarfe in Grundsicherung und Sozialhilfe
Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 424 Euro, für Partner auf 382 Euro.
Mit der Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 01.01.2019 angepasst. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt diese Fortschreibung in Jahren, in denen die Regelbedarfe nicht auf Grundlage einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu festgesetzt werden, auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70%) und der Nettolohn- und -Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer (30%). Berechnet wird diese Entwicklung auf Basis der Indexwerte für den Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 im Vergleich zu den Indexwerten für den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS Nr. 33/2018 v. 19.09.2018
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