05. November 2019
Bundesverfassungsgericht zu ALG II Sanktionen
Wenn ein ALG II-Bezieher gegen bestimmte Pflichten verstößt, muss er mit der Verhängung von Sanktionen (Strafmaßnahmen) rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass einige der Sanktionen in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung Nr. 74/2019 des BverfG vom 05.11.2019
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