12. Mai 2015
Stärkere Entlastung Alleinerziehender und Umsetzung der Vorgaben des Existenzminimum-Berichts
Die Länder haben in ihrer Sitzung am 08.05.2015 die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergeldes und weiterer familienpolitischer Fördermaßnahmen beraten.

In ihrer Stellungnahme fordern sie eine stärkere Entlastung von Alleinerziehenden. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Freibetrag um 600 auf 1.908 Euro anzuheben, ihn nach der Kinderzahl zu staffeln und für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro zu erhöhen. Die Länder vertreten zudem die Auffassung, dass die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zeitgleich mit der zu erwartenden Erhöhung der Hartz IV Regelsätze zum 01.01.2016 erfolgen sollte.

Umsetzung der Vorgaben des Existenzminimum-Berichts

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Kindergeld im laufenden Jahr um vier Euro monatlich erhöhen. Für das kommende Jahr ist eine Erhöhung um zwei Euro pro Monat vorgesehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll 2015 um 144 Euro und 2016 um 96 Euro angehoben werden. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben des 10. Existenzminimum-Berichts um.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats v. 08.05.2015
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