04. Januar 2021
Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
Einkommens-Freibeträge 2021 – mit Berechnungsbogen
Zum 01.01.2021 wurde §115 Abs. 1 ZPO geändert, der den Einsatz von
Einkommen und Vermögen für die Prozesskostenhilfe und die
Verfahrenskostenhilfe im familiengerichtlichen Bereich sowie für die
Beratungshilfe regelt.
Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat dankenswerterweise wieder den
Berechnungbogen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe aktualisiert.
Mehr unter:
infodienst-schuldnerberatung.de
und
soziale-schuldnerberatung-hamburg.de