Gesetzenturf zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vorgelegt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Regelung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten vorgelegt. Der Entwurf gleicht dem bereits in erster Lesung beratenen Entwurf der Regierungskoalition. Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes (BT-Drs. 18/5295 – PDF, 827 KB) sei es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So solle z.B. sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem solle sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 338 v. 29.06.2015
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