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Aktionswoche 2009 PDF Drucken E-Mail
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Pressemitteilung zur bundesweiten Aktionswoche der
Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2009 1999 - 2009:

Zehn Jahre Verbraucherinsolvenz - Ein Weg aus den Schulden

Das vor zehn Jahren eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren ist nach Auffassung des Fachzentrums Schuldenberatung (FSB) ein Erfolgsmodell, weil die durch das Verfahren bei Erfüllung bestimmter Pflichten zu erlangende Befreiung von der drückenden Schuldenlast vielen Menschen ermöglicht hat, neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Das Fachzentrum (FSB) ist ein Zusammenschluss von 60 Organisationen aus dem Land Bremen und dem übrigen norddeutschen Raum, die überschuldete Menschen fachkundig beraten und betreuen; Träger der Beratungsstellen sind Wohlfahrts- bzw. Verbraucherverbände und Kommunen.

Die diesjährige Aktionswoche der Schuldnerberatung steht unter dem Motto „Zehn Jahre Verbrauchinsolvenz – ein Weg aus den Schulden“. Vom 15. bis 19. Juni informieren bundesweit Schuldnerberatungsstellen vor Ort mit vielfältigen Aktionen, wie überschuldete Menschen ihre finanziellen Schwierigkeiten lösen können.

Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt - der Zunahme von Entlassungen, Kurzarbeit und Niedriglöhnen - ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Überschuldeten weiter ansteigen wird. Seit 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Wenn alle anderen Möglichkeiten gescheitert sind, eröffnet es den Betroffenen einen Weg aus der Schuldenfalle. Über 500.000 Menschen haben davon seither Gebrauch gemacht. Mit zusätzlichen Ressourcen bei der Schuldnerberatung und den Insolvenzgerichten könnten es sogar deutlich mehr sein. In der Stadt Bremen ist in diesem Jahr eine deutliche Zunahme der Insolvenzanträge von Privatpersonen um 13 % zu verzeichnen. Anders als in Bremerhaven, wo den Schuldnern nur sehr wenige verlässliche, seriöse Beratungsstellen zur Verfügung stehen, erhalten Ratsuchende in Bremen regelmäßig ohne längere Wartezeiten einen Termin bei der Schuldnerberatung.

Insgesamt zieht das FSB zum zehnjährigen Jubiläum eine positive Bilanz: „Bei aller berechtigten Kritik im Detail hat der Gesetzgeber mit dem Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung ein wichtiges, funktionsfähiges Instrument für überschuldete Verbraucher geschaffen, das die Rechte der Gläubiger wahrt und die öffentlichen Haushalte entlastet “, meint Hans Peter Ehlen vom Fachzentrum FSB. Für das Land Bremen, wie auch für die meisten übrigen Regionen, ist festzustellen, dass die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Schuldnerberatung zum Wohle aller Beteiligten sehr gut funktioniert. Dabei ist es stets ein besonderes Anliegen des Fachzentrums FSB gewesen, den fachlichen Dialog zwischen den Verfahrensbeteiligten, den Richtern, Rechtspflegern, Treuhändern und Schuldnerberatern zu fördern, ein Dialog der mittelbar sowohl dem überschuldeten Menschen als auch seinen Gläubigern zugute kommt.

Seit zehn Jahren werden daher vom Fachzentrum u.a. regelmäßige Treffen und Fachgespräche mit den Beteiligten veranstaltet, die sich eines stetig wachsenden, ungebrochenen Interesses erfreuen. H. P. Ehlen stellt dazu fest:“ Alle Beteiligten betonen nicht zuletzt auch in den in den letzten Tagen vom FSB durchgeführten Veranstaltungen den Vorteil solcher Begegnungen, weil dadurch nicht nur das Verständnis für die Problematik von Ver- und Überschuldung insgesamt gefördert wird, sondern die unterschiedlichen Sicht- und Arbeitsweisen zusammengeführt werden, was letztlich die tägliche Arbeit unmittelbar erleichtert“.

Und so funktioniert das Verbraucherinsolvenzverfahren: Die Schuldner müssen zunächst ihr Vermögen und dann sechs Jahre lang das pfändbare Einkommen an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abgeben. Die eingesammelten Beträge werden zunächst für die Verfahrenskosten verwendet und dann an die Gläubiger verteilt. Wenn die Schuldner gesetzlich geregelte Verhaltenspflichten erfüllen, erlangen sie nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung – die noch offenen Verbindlichkeiten werden ihnen erlassen.

Vor dem Verfahren müssen sich die Schuldner um eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern bemühen. Hierbei benötigen sie professionelle und auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Unterstützung. Kostenlose und qualifizierte Beratung bieten die Schuldnerberatungsstellen der Städte, Landkreise, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. Schuldnerberatung stabilisiert die überschuldeten Menschen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychisch und sozial und eröffnet ihnen neue Lebensperspektiven.

Weitere Informationen und Hintergrundmaterialien sowie Stellungnahmen von Fachleuten und Betroffenen finden Sie hier und unter www.aktionswoche-schuldnerberatung.de

 
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