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Aktionswoche 2009 Erfahrungsberichte PDF Drucken E-Mail

Erfahrungen mit der Verbraucherinsolvenz

Stellungnahmen von Betroffenen

Eheleute Martin und Susanne H. aus B.

Von der Verzweiflung zur Hoffnung Martin und ich sind seit 25 Jahren verheiratet und haben zwei erwachsene Kinder, die inzwischen in ihren eigenen Haushalten leben. Mein Mann hat eine abgeschlossene Ausbildung und während ich zunächst Hausfrau und Mutter war, ist Martin in seinem Job aufgegangen. Wir waren eine absolute Durchschnittsfamilie, mit den alltäglichen Freuden und Sorgen.

Schwierig wurde es erst, als Martins Arbeit immer stressiger und nervenaufreibender wurde. Da wir beide Raucher waren, haben wir zur Stressminderung angefangen, Joints zu rauchen. Als das nicht mehr ausgereicht hat, wurden die Drogen härter, bis wir beide richtig drauf waren. Zuerst konnte mein Mann noch zur Arbeit gehen und mit verminderter Drehzahl seinen Job erledigen, aber es dauerte nicht lange, bis die Firma ihm nahe gelegt hat, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Es gab eine nicht unerhebliche Abfindung, mit der wir eine Weile unsere Drogensucht finanzieren konnten.

Als das Geld aufgebraucht war, haben wir gemeinsam bei unser Hausbank, bei der Martin weiterhin kreditwürdig war, ein Darlehen aufgenommen und anschließend noch heftig das Girokonto überzogen.

Unsrem Umfeld blieb unser Zustand, besonders nachdem das gesamte Geld aufgebraucht war, nicht mehr verborgen. Nachdem das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, haben wir Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen. Der Kredit sowie das überzogene Girokonto wurden schon lange nicht mehr abgezahlt, aber das war uns zu diesem Zeitpunkt ziemlich egal. Es zählte nur noch die Beschaffung der Drogen. Weitere Schulden folgten und zu guter Letzt wurden uns unsere Kinder weggenommen und in einer Pflegefamilie untergebracht. Das war für uns der Auslöser, eine Entgiftung und anschließende Therapie zu machen. Wir haben es zusammen geschafft und nach ungefähr zwei Jahren auch unsere Kinder wieder bekommen.

Zurück geblieben ist ein Schuldenberg für uns beide. Unsere Bank sowie einige weitere Gläubiger schickten uns in immer kürzer werdenden Abständen Mahnungen, der Gerichtsvollzieher kam regelmäßig und ich traute mich irgendwann nicht mehr, den Briefkasten zu öffnen und zuckte bei jedem Klingeln an der Tür zusammen.

Die Sucht hatten wir zwar erfolgreich besiegt, aber die Altlasten erinnerten uns ständig und zwangen uns, dass wir uns immer wieder mit dem Thema beschäftigen mussten und ich hatte irgendwann das Gefühl, daran zu verzweifeln.

Ein Bekannter riet uns dann, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Da uns inzwischen klar war, dass wir den Schuldenberg nie ohne Unterstützung bewältigen können und ich auch keine Nerven mehr hatte, mich mit den Gläubigern auseinander zu setzen, haben wir relativ schnell einen Termin bei einer Beratungsstelle vereinbart. Dort wurden mit uns die Möglichkeiten, die es gibt besprochen und da wir noch immer im Sozialhilfebezug standen, war relativ schnell klar, dass für uns das Verbraucherinsolvenzverfahren die einzige Möglichkeit ist, die hohen Schulden abzubauen.

Wir haben in dieser Zeit eng mit der Schuldnerberatung zusammengearbeitet und waren echt motiviert, weil wir endlich eine Chance gesehen haben, die Schulden loszuwerden. Die Aussicht, dass es sich wieder lohnt, arbeiten zu gehen, hat meinem Mann totalen Antrieb gegeben.

Unsere Verfahren sind relativ schnell eröffnet worden und wir sind gut mit unserem Treuhänder zurecht gekommen. Mein Mann hat bereits kurz nach Verfahrensbeginn einen befristeten Job angenommen, aus dem ein festes Arbeitsverhältnis geworden ist. Es gab damit auch pfändbares Einkommen, so dass seine Gerichtskosten gezahlt werden konnten und auch die Gläubiger noch Geld erhalten haben.

6 Jahre lang habe ich alle 3 Monate die Gehaltsab-rechnungen von Martin dem Treuhänder vorgelegt, damit die Abtretung beim Arbeitgeber nicht offen gelegt wird. Das wollte mein Mann möglichst nicht. Auf der Arbeit weiß niemand von unserer Drogensucht oder den Schulden.

Seit die Kinder aus dem Haus sind, arbeite ich Teilzeit und bin mit meiner Arbeit total zufrieden. Die 6 Jahre sind inzwischen vorbei und wir haben beide die Restschuldbefreiung erhalten. Ich bin der Schuldnerberatung unendlich dankbar, da wir mit ihrer Unterstützung unser Leben wieder bekommen haben und ich wüsste nicht, wo wir ohne die Perspektive, ein schuldenfreies Leben führen zu können, heute stehen würden.


 

Martina G. aus D.

Letztes Jahr im April suchte ich die Schuldnerberatung auf, um mich in meinen Schuldenangelegenheiten beraten und betreuen zu lassen.

Ich bin 36 Jahre alt und hatte 10.800,00 € Schulden, die sich über 6 Gläubiger erstreckten. Damit die Beratungskosten gedeckt wurden, stellte ich einen Antrag bei der BAgIS, diese Kosten zu übernehmen. Da ich zwar arbeitete, aber nicht genug Geld verdiente, wurde meinem Antrag auch stattgegeben.

Über den Fonds der Schuldnerberatung wurde mir die Möglichkeit gegeben, bei einer zuverlässigen und intensiven Zusammenarbeit, meine Schulden nach Durchlaufen eines bestimmten Prozederes ganz abzubauen.

Einer der Gläubiger, der einen großen Anteil meiner Schulden ausmachte, ließ sich nicht auf ein Vergleichsangebot ein. Daher leiteten wir das Insolvenzverfahren ein, um dann über Gericht seine Zustimmung ersetzen zu lassen.

Im Februar war es dann so weit. Ich hatte die Zustimmung erhalten und konnte nun mit 1.400,00 € 10.800,00 € Schulden bereinigen.

Ich hatte etwas Geld gespart und konnte, ohne an den Fonds heranzutreten, meine Schulden aus eigenen Mitteln tilgen.

Nun warte ich noch auf die Titel der Gläubiger, um dann meine Schufa „rein waschen“ zu lassen.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich das ohne die Hilfe der Schuldnerberatung nicht geschafft hätte. Auf diesem Weg möchte ich Frau Stache von dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung für ihre Bemühungen und ihre intensive Arbeit sehr danken.

Sicherlich war es für mich nicht schön, ein Insolvenzverfahren einzugehen, aber ich bin froh, dass ich es gemacht habe.  


Stellungnahmen von Experten

Rechtsanwalt und Treuhänder Walther H. E. Seele, Hamburg

10 Jahre Verbraucherinsolvenz

ImageNach meinem Eindruck ist es mit der Einführung der Regelungen zur Verbraucherinsolvenz - verbunden mit dem Ziel der Restschuldbefreiung - tatsächlich gelungen, ein Verfahren bereitzustellen, welches für zahlreiche Einzelpersonen und Familien die Möglichkeit eines neuen Starts in eine finanziell unbelastete Zukunft eröffnet. Für sehr viele der Betroffenen bedeutet diese finanzielle Entlastung auch die Befreiung von erheblichen psychischen Belastungen und ganz konkreten Ängsten, welche in nicht wenigen Fällen zu einer psychischen Blockade und zu einer „Verabschiedung“ aus der Gesellschaft geführt hatten.

Infolgedessen profitiert – von allen „Mitleidsgefühlen“ einmal abgesehen – m.E. auch die Gesamt-Gesellschaft davon, ihre zeitweise „verlorenen“ Mitglieder wieder in das gesellschaftliche Leben zurückgeführt, möglicherweise wieder zur Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit und damit u.a. auch zur Teilnahme am Konsum motiviert zu haben.

Nach meinem Eindruck – ich beschäftige mich nach langjähriger Tätigkeit im Konkurs- und Insolvenzrecht seit nunmehr knapp sieben Jahren schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von Verbraucherinsolvenzen – überwiegt die Zahl der unter ihrer finanziellen Notlage und auch unter einem schlechten Gewissen leidenden Schuldner die Zahl derer bei weitem, welche sich in ihrer Situation der „Unpfändbarkeit“ eingerichtet haben. Da der in der Konkursordnung geregelte Zwangsvergleich unter anderen Eröffnungs- und auch Erfolgsvoraussetzungen stand, ist letztlich erst mit der Insolvenzordnung ein Instrument zur Befreiung zahlungsunfähiger Verbraucher aus einer Situation geschaffen worden, in welcher sie sich ständig mit ihren Gläubigern auseinandersetzen mussten, ohne dass in der Regel den Gläubigern eine Rückführung ihrer Forderungen gelungen wäre. Beschäftigt wurden neben den hieran verdienenden Inkassounternehmen vor allem die Gerichte und Vollstreckungsorgane, was wiederum von der Gesamtgesellschaft finanzierte Ressourcen gebunden hat. Auch insoweit dürfte eine Entlastung eingetreten sein, was auch die Kostenbelastung der Allgemeinheit durch Schuldnerberatungsstellen und Verfahrenskostenstundung in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Nach dieser – grundsätzlich positiven – Bilanz der Erfahrungen mit der Einrichtung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist als Wunsch für die Zukunft u.a. anzumerken, dass eine engere Begleitung einer großen Zahl von Schuldnern durch das gesamte Verfahren einer höheren Erfolgsquote im Sinne der Erteilung der Restschuldbefreiung sicher zuträglich wäre, da viele Schuldner durch die Schuldnerberatungsstellen zwar – in einigen Fällen buchstäblich von der Straße – in eine finanziell und zum Teil auch sozial geordnete Lebensführung zurückgeholt werden, aber gleichwohl längerer Assistenz zur persönlichen Festigung in ihrer neuen Situation mit wieder gewonnener Dispositionsfreiheit bedürfen.

Dies zu leisten ist aber der Treuhänder m.E. weder zeitlich noch aufgrund seiner Aufgabenstellung als unparteiischer Mittler zwischen den Beteiligten in der Lage. Zumindest die Möglichkeit einer Verlängerung des Mandates der Schuldnerberatungsstellen in bestimmten Fällen wäre daher zu begrüßen. Andererseits wären mit dem im Reformentwurf des vergangenen Frühjahres vorgesehenen Modell des maßgeblich vom Schuldner selbst geführten Verfahrens nach meiner Einschätzung fast alle Schuldner überfordert worden.

 
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