16. September 2015
Ônderungen im Unterhaltsrecht
Die Bundesregierung plant Ônderungen im Unterhaltsrecht.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, die rechtlichen Grundlagen in Hinblick auf den Mindestunterhalt, das vereinfachte Verfahren im Kinderunterhaltsgesetz und Regelungen im Auslandsunterhaltsgesetz zu überarbeiten.
Der Mindestunterhalt soll sich nach Willen der Bundesregierung nicht mehr am steuerrechtlich geprägten Kinderfreibetrag orientieren, sondern an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum minderjähriger Kinder anknüpfen. Letzteres wird alle zwei Jahre durch einen Bericht der Bundesregierung ermittelt. Entsprechend soll der Mindestunterhalt per Rechtsverordnung des Justizministeriums angepasst werden können. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich der Kinderfreibetrag zwar bisher auch am entsprechenden Existenzminimumssatz orientiert habe, es aber zu Divergenzen gekommen sei.
Im Bezug auf das vereinfachte Verfahren soll künftig unter anderem der Formularzwang entfallen. Zudem soll der Prozess "effizienter" und "anwenderfreundlicher" gestaltet werden. Ônderungen sind entsprechend im Kinderunterhaltsgesetz, der Kindesunterhalts-Formularverordnung und dem Gesetz über Gerichtskosten im Familiensachen vorgesehen. Das vereinfachte Verfahren habe sich etabliert, die Ausgestaltung entspräche aber nicht den typischen Fallkonstellationen, begründet die Bundesregierung. Für Fälle mit Auslandsbezug soll das vereinfachte Verfahren hingegen abgeschafft werden.
Quelle: heute im Bundestag Nr. 443 v. 8.09.2015