Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim Girokonto für jedermann
Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2015 umfangreich zum geplanten Girokonto für jedermann Stellung genommen. Unter anderem bei den Kündigungsmöglichkeiten der Banken und den Kontokosten sieht der Bundesrat noch Handlungsbedarf. Er schlägt auch Ônderungen im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Vergleichswebsites vor.
Durch die Einführung eines Basiskontos sollen insbesondere Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete am täglichen Leben teilhaben. Es ermöglicht grundlegende Dienste: Hierzu zählen Ein- oder Auszahlungen ohne Kreditgeschäft sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft.
Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.
Quelle: Bundesrat-Newsletter vom 18.12.2015
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