Zum 1. Januar 2016 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Düsseldorfer Tabelle, die seit 1962 zunächst vom Landgericht Düsseldorf und seit dem 1. Januar 1979 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Der Unterhalt nach der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle entspricht dem in der Mindestunterhaltsverordnung festgesetzten Mindestunterhalt. Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen hierauf auf.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 10.12.2016
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist auf unserer Homepage im Bereich "Arbeitsmaterialien" zu finden
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