16. März 2016
Korrekturen beim Mindestlohn gefordert
Experten sehen Nachbesserungsbedarf am seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz.
Das machte eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 14.03.2016 zu einem Antrag der Linksfraktion deutlich, in dem diese ebenfalls Korrekturen am Mindestlohngesetz fordert.
Die Vorschläge zu möglichen Korrekturen waren vielfältig. Unter anderem wurden die Regelungen zum Ehrenamt kritisiert, da das Ehrenamt kein Arbeitsverhältnis sei, dies gelte ebenso für Praktika. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte in ihrer Stellungnahme, Pflichtpraktika generell von der Mindestlohnpflicht auszunehmen und freiwillige Praktika für zwölf Monate vom Mindestlohn zu befreien.
Ebenfalls klarstellungbedürftig sei die Frage der Abgrenzung von Ehrenämtern und regulären Arbeitsverhältnissen, so der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und ein für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständiger Mitarbeiter im Bundesfinanzministerium (BMF).
Ein großes Problem in der Praxis sei die Aufzeichnung der Arbeitszeiten, hier wurden von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mehr Kontrollen gefordert. Es sei unter anderem eine klare Definition erforderlich, was Arbeitszeiten sind, also ob Bereitschaftszeiten dazu gehören.
Bisher haben vom Mindestlohngesetz vor allem Beschäftigte der unteren Lohngruppen profitiert und dies vor allem im Osten Deutschlands überdurchschnittlich. Zuwächse habe es vor allem bei ungelernten Arbeitskräften gegeben.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 154 v. 14.03.2016