21. Juni 2016
Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt
Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig: Dieses Urteil des Amtsgerichts Altona hat das Landgericht Hamburg nun bestätigt (Urteil vom 31.5.2016; 316 S 81/15).
Die Firma hatte in einem heruntergekommenen Haus Zimmer zu Wucherpreisen an Hilfeempfänger, überwiegend ehemals Obdachlose und Haftentlassene, vermietet. So verlangte sie für 17 Quadratmeter bis zu 350 Euro im Monat plus Nebenkosten.
Das Landgericht bestätigt in seiner Urteilsbegründung „ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“. Zudem teilt es die Einschätzung des Amtsgerichts, dass die Vermieterin die Zwangslage ihrer Mieter ausnutzte – nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für den Tatbestand des Mietwuchers. Die Vermieterin, so das Landgericht, habe in seiner Berufungsbegründung im Übrigen selber eingeräumt, dass die Mieter „woanders nie hätten unterkommen können“.

Die Entscheidung erhöht die Erfolgschancen von Klagen gegen "Abzock-Vermieter".

Quelle und mehr: www.hinzundkunzt.de/mietwucher-urteil-bestaetigt
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
Veranstaltungen
status
03.04.2024
Fortbildung für Verwaltungskräfte (nur ...
status
10.04.2024
Praxis-Sprechstunde, vier Termine von Ap ...
status
08.05.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
21.08.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
28.08.2024
Jahresfachtagung des FSB
Mitglied
musikanten