21. Juni 2016
Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt
Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig: Dieses Urteil des Amtsgerichts Altona hat das Landgericht Hamburg nun bestätigt (Urteil vom 31.5.2016; 316 S 81/15).
Die Firma hatte in einem heruntergekommenen Haus Zimmer zu Wucherpreisen an Hilfeempfänger, überwiegend ehemals Obdachlose und Haftentlassene, vermietet. So verlangte sie für 17 Quadratmeter bis zu 350 Euro im Monat plus Nebenkosten.
Das Landgericht bestätigt in seiner Urteilsbegründung „ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“. Zudem teilt es die Einschätzung des Amtsgerichts, dass die Vermieterin die Zwangslage ihrer Mieter ausnutzte – nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für den Tatbestand des Mietwuchers. Die Vermieterin, so das Landgericht, habe in seiner Berufungsbegründung im Übrigen selber eingeräumt, dass die Mieter „woanders nie hätten unterkommen können“.

Die Entscheidung erhöht die Erfolgschancen von Klagen gegen "Abzock-Vermieter".

Quelle und mehr: www.hinzundkunzt.de/mietwucher-urteil-bestaetigt
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