28. Juni 2016
Überprüfungsanforderung persönliche Beratung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Das AG Göttingen weist in dem Beschluss vom 16.06.2016 für zukünftige Verfahren daraufhin, dass bei auswärtigen Bescheinigern nur noch überprüft wird, ob eine persönliche Beratung face to face oder z. B. ein Telefongespräch stattgefunden hat. Eine weitergehende Überprüfung ist ausgeschlossen, weil Insolvenzverfahren Massenverfahren sind und zudem eine Überprüfung im Rahmen der Amtsermittlung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

AG Göttingen, Beschluss vom 16.06.2016 - 74 IK 113/16
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Rembertistr. 28
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
Veranstaltungen
status
15.01.2025
Wissens-Nuggets in Kooperation mit der B ...
status
01.10.2025
Jahresfachtagung des FSB
status
10.11.2025
Forum für Verwaltungskräfte - online - ...
status
24.11.2025
Praxisforum - online -
status
03.12.2025
Deeskalationstraining in der Verwaltung
E-Mail-Verschlüsselung
Mitglied
musikanten