Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.
Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.
Die Kritik des vzbv bezieht sich auf folgende Punkte - Basiskontogebühren sind oft höher als die von vergleichbaren Konten. - Auch bei reiner Onlinenutzung reduzieren sich die Kosten nicht. - Nach Ansicht des vzbv verstoßen einige Preisgestaltungspraktiken gegen gesetzliche Regelungen zum Basiskonto.
Die Abmahnungen richten sich an die Deutsche Bank, die Deutsche Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Sämtliche Institute wurden aufgefordert, zur Vermeidung einer Klage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.