03. November 2016
Die Bundesagentur für Arbeit hat nach einer entsprechenden Ausschreibung die Inkassofirmen APONTAS und EOS-Group (u.a. Deutscher Inkassodienst) mit dem Einzug von insgesamt 120.000 Rückforderungen beauftragt.
Es soll sich überwiegend um Forderungen aus den Jahren 2006 bis 2010 gegen ehemalige Arbeitslosengeld-I-Bezieher handeln, die aktuell keine Leistungen der Bundesagentur erhalten.
Forderungen aus steuerfinanzierten Leistungen der Jobcenter seien nicht betroffen. Den Schuldnern würden von den Inkassounternehmen auch keine Kosten in Rechnung gestellt.
Quelle: Infodienst Schuldnerberatung u. Focus Online v. 20.10.16:
Infodienst SchuldnerberatungDazu passend auch: Weisung des Bundesarbeitsministeriums zum Erlass von Forderungen der Jobcenter
Weisung BAM