Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können. Neben weiteren Regelungen für ZahlungsDienstleister enthält das Gesetz auch Verbesserungen für die Verlängerung von Wohnimmobilienkrediten. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensnehmer muss in solchen Fällen nicht mehr durchgeführt werden.
Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 348 vom 31.05.2017
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