13. November 2017
BGH, Beschluss vom 19.10.2017, Az. IX ZB 100/16 zur faktkischen Unterhaltspflicht
Leitsatz:
Der Pfändungsfreibetrag ist nicht deshalb zu erhöhen, weil der Schuldner mit einer nicht unterhaltsberechtigten Person in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und diese wegen Zurechnung seines Einkommens nicht hilfebedürftig ist.

Aus den Gründen:
Der Schuldner hat beantragt, seine Lebensgefährtin bei der Bestimmung des unpfändbaren Betrages zu berücksichtigen. (...)
Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO noch nach § 850 f Abs. 1 a oder c ZPO noch nach § 765 a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen.
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Rembertistr. 28
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
Veranstaltungen
status
15.01.2025
Wissens-Nuggets in Kooperation mit der B ...
status
01.10.2025
Jahresfachtagung des FSB
status
10.11.2025
Forum für Verwaltungskräfte - online - ...
status
24.11.2025
Praxisforum - online -
status
03.12.2025
Deeskalationstraining in der Verwaltung
E-Mail-Verschlüsselung
Mitglied
musikanten