29. August 2018
AK InkassoWatch veröffentlicht Stellungsnahme zur "Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken"
Das BMJV hat am 17.04.2018 den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 veröffentlicht.
Das Ministerium räumt unter Bezugnahme auf das Gutachten u.a. ein, dass im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten aufgezeigt werde, ?dass das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde?.

Auch im Koalitionsvertrag vom 14.03.2018 findet sich zur Thematik Rechtsdurchsetzung und Schlichtung im Verbraucherschutz die Aussage, dass die Aufsicht über die Inkassounternehmen verstärkt werden soll und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickelt werden sollen.

Der AK InkassoWatch hält diese - wenn auch etwas allgemein gehaltene - Absichtserklärung der Bundesregierung ausdrücklich für unterstützenswert und begrüßt deshalb die detailreichen und überzeugenden Ausführungen im Schlussbericht
des IFF vom 05.Januar 2018, die sehr gut geeignet sind, das Vorhaben der Bundesregierung zu befördern.

Der AK InkassoWatch schließt sich den getroffenen Empfehlungen und rechtspolitischen Forderungen grundsätzlich an. In einzelnen Punkten wird jedoch eine Konkretisierung der Empfehlungen für notwendig erachtet.

Die vollständige Stellungnahme des AK InkassoWatch ist auf unserer Homepage im Bereich "Arbeitsmaterialen - Informationsmaterial" zu finden.
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

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