28. Mai 2019
Bundesjustizministerium kündigt Gesetz gegen überhöhte Inkassoforderungen an
Im März hatte Justizministerin Barley in einem Eckpunktepapier angekündigt, gesetzliche Maßnahmen gegen zu hohe Inkassokosten ergreifen zu wollen.

"Wir werden noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen", kündigte nun Staatssekretär Billen laut einer Meldung von SPIEGEL-Online unter der Überschrift "Justizministerium will Inkassoabzocke beenden" an.

In dem Eckpunktepapier des Justizministeriums wurde das Problem folgendermaßen beschrieben:

"Viele Inkassounternehmen machen für ihre Tätigkeit auch dann, wenn nur ein geringfügiger Betrag geschuldet wird, grundsätzlich Kosten von über 70 Euro geltend. Sie berufen sich dabei auf einen Gebührenrahmen, dessen Anwendung derzeit gewisse Spielräume lässt. Die hiernach geltend gemachten Beträge erscheinen jedoch insbesondere dann, wenn sich die Tätigkeit des Inkassounternehmens im Versenden eines Mahnschreibens erschöpft hat, als deutlich überhöht und unangemessen."

Diese Beschreibung entspricht der gängigen Praxis der meisten Inkassounternehmen, für wenige standardisiert und automatisiert erstellte Mahnschreiben regelmäßig Inkassokosten analog einer sogenannten "Regelgebühr" nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Schadensersatz vom Schuldner zu verlangen. Diese beträgt bei Forderungen bis 500 € einschl. einer Kostenpauschale insgesamt 70,20 €.

Auch der AK InkassoWatch hält Inkassokosten in einer solchen Höhe für unangemessen.

In seiner Stellungnahme zum Evaluationsbericht zum "Gesetz gegen unseriöse Geschäfte" hat sich der AKInkassoWatch dafür ausgesprochen, dass zunächst nur Inkassokosten in Höhe einer 0,5-fachen Gebühr geltend germacht werden können. Der Bundesgerichtshof hält in einer kürzlich ergangenen Entscheidung gar nur eine 0,3-fache Gebühr für zulässig. Dies entspräche Kosten in Höhe von 18 €, Inkassokosten in Höhe einer 0,5-fachen Gebühr entsprächen 27 €.

Quelle: inkassowatch.org
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