Beratungs- und Prozesskostenhilfe:Einkommens-Freibeträge 2021 – mit Berechnungsbogen
Zum 01.01.2021 wurde §115 Abs. 1 ZPO geändert, der den Einsatz vonEinkommen und Vermögen für die Prozesskostenhilfe und dieVerfahrenskostenhilfe im familiengerichtlichen Bereich sowie für dieBeratungshilfe regelt.
Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat dankenswerterweise wieder denBerechnungbogen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe aktualisiert.