Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz im SGB II vorgelegt
Ziel des Gesetzes ist insbesondere die Vereinfachung des Leistungsrechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ônderungen sind vor allen Dingen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, bei den Anspruchsvoraussetzungen, bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie beim Verfahrensrecht geplant.
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Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)