02. November 2015
Ermittlung des pfändbaren Betrages durch Drittschuldner
Das LAG Hamm hat in seinem Urteil vom 15.4.15 (Az. 2 Sa 1325/14) entschieden, dass der Drittschuldner nicht verpflichtet ist, im Rahmen einer Lohnpfändung materielle Fragen des Unterhaltsrechts zu klären. Er darf sich vielmehr grundsätzlich auf die Eintragungen der Lohnsteuerkarte zumindest solange verlassen, bis Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel an diesen Eintragungen vorliegen.
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