18. November 2015
Mindestlohnvorgabe bei öffentlichen Aufträgen
Der EuGH hat entschieden, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Gesetz davon abhängig gemacht werden kann, dass ein Mindestlohn gezahlt wird.
Es verstoße nicht gegen das Unionsrecht, wenn ein Bieter, der es ablehne, sich zur Zahlung des Mindestlohns an seine Beschäftigten zu verpflichten, vom Verfahren zur Vergabe eines Auftrages ausgeschlossen werde, so der EuGH.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 139/15 v. 17.11.2015