07. Januar 2016
BGH, Beschl. vom 19.11.2015, Az. IX ZB 59/14
Nichtzahlung einer Nutzungsentschädigung an die Masse kein Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung
Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung, bei deren Verletzung die Restschuldbefreiung zu versagen wäre.