09. März 2016
BGH, Beschluss vom 21.01.2016, Az. IX ZR 32/14
Zahlt der Schuldner auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck
und weiß der Steuergläubiger, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz so wie dessen Kenntnis geschlossen werden.
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