15. März 2016
Experten fordern, den Unterhaltsvorschuss auszubauen
In einer Anhörung des Familienausschusses haben sich die geladenen Sachverständigen am Montag übereinstimmend für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ausgesprochen, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern. Konkret forderten sie, die Befristung des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten pro Kind zu streichen, die Bezugsgrenze vom zwölften auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu heben und das Kindergeld zukünftig nur noch zu 50 Prozent auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Im Jahr 2014 haben 441.719 Kinder in Deutschland Unterhaltsvorschuss bezogen.
Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss beliefen sich nach Regierungsangaben auf rund 843 Mio. Euro, von denen 281 Mio. Euro auf den Bund entfielen. Zwei Drittel der Kosten werden von Ländern und Kommunen getragen. Die Rückgriffsquote auf die Unterhaltsforderungen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil habe bei 23% gelegen, dabei seien Einnahmen von 192 Mio. Euro erzielt worden.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 155 vom 14.03.2016 und Nr. 145 vom 10.03.2016
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