LG Baden-Baden, Beschl. vom 10.12.2015, Az. 2 T 77/15 (ZVI 4/2016, S.141)
Leitsätze der Redaktion: Ein zweiter Insolvenzantrag nebst Restschuldbefreiung und Stundungsantrag kann nach neuem Recht nicht (mehr) mit der Begründung zurückgewiesen werden, dem Schuldner sei innerhalb einer Frist von drei Jahren vor dem zweiten Antrag im Rahmen eines ersten Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung versagt worden. Die entgegenstehende BGH-Rechtsprechung ("Sperrfristrechtsprechung") ist durch das am 01.07.2014 in Kraft getretene "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" obsolet geworden.
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