08. September 2016
Mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress
Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Ônderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes beschlossen.
Der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter wird klar gesetzlich festgeschrieben. Damit soll zudem ein angemessene Interessenausgleich zwischen dem Scheinvater, dem biologischen Vater und der Mutter geschaffen werden. Die Erfüllung eines evtl. Regressanspruches soll auf 2 Jahre begrenzt sein.
Quelle: Juris Newsletter; BMJV
Link zum Artikel BMVJ