27. Oktober 2016
Ab dem 01.01.2017 ist eine rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren (ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice) von 3 Jahren möglich. Die rückwirkende Befreiung war vorher rechtlich nicht gegeben und ist nun durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dort Art. 4, möglich geworden. Dieser tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.
Mehr dazu gibt es unter anderem auf
Infodienst Schuldnerberatung