17. November 2016
Im neuen Jahr wird es wieder Änderungen geben, die für die Schuldnerberatungspraxis interessant sein können:
- Änderung beim Kindergeld, Kinderzuschlag und Kindesunterhalt
- Regelsätze nach dem SGB II
- Pfändungsfreigrenzen
- Mindestlohn
- Basiszinssatz
Eine Übersicht zu den einzelnen Änderungen findet man sehr gut aufgeführt auf der Seite des Infodienst Schuldnerberatung:
hier:Quelle: Infodienst Schuldnerberatung