01. Dezember 2016
Der Petitionsausschuss sieht Ônderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz:
Die Abgeordneten haben am 23.11.2016 einstimmig beschlossen, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Dies betrifft insbesondere Fälle bei Vorliegen mehrerer Pfändungen von unterschiedlichen Vollstreckungsstellen.
Die Ônderung soll unterschiedliche Entscheidungen von verschiedenen Vollstreckungsstellen, insbesondere unterschiedliche Freigabebeträge, zukünftig verhindern.
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hierQuelle: hib - heute im bundestag Nr. 685 v. 23.11.2016 / Juris Newsletter