31. Januar 2017
Das OLG Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht bekanntgegeben.
Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen. Die neuen Leitlinien übernehmen die neue Düsseldorfer Tabelle mit dem Stand vom 01.01.2017. Sie berücksichtigen die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Erhöhungen des Kindergeldes und des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder.
Die Leitlinien gibt es als PDF-Dokument
hierQuelle: Juris Newsletter, Pressemitteilung des OLG Hamm v. 17.01.2017