02. März 2017
Es gibt Neuigkeiten zur Kostendopplung Inkasso- und Rechtsanwaltskosten:
Die Zentralen Mahngerichte für Bayern und Rheinland-Pfalz haben Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, in dem sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten tituliert werden sollten.
Nun meldet der infodienst-schuldnerberatung, dass weitere Gerichte ebenso verfahren. Zentrales Mahngericht für Berlin (AG Wedding, Beschluss vom 31.05.2016, 9 BESCHW 43/16)
Zentrales Mahngericht für Hessen (AG Hünfeld, Verfügung vom 23.02.2016, 15 ? 5696256 ? 05 ? N)
Einen ausführlichen Bericht dazu gibt es beim Infodienst Schuldnerberatung von
InkassoWatchQuelle: LAG HH und Infodienst Schuldnerberatung, InkassoWatch