09. März 2017
Die 2011 ins gegründete Arbeitsgruppe "Stephan Kommision" hat nun eine eigene Webseite: www.stephan-kommission.de
Die Arbeitsgruppe hat sich bei Gründung zur Aufgabe gemacht, die Bedingungen für eine Stärkung und Optimierung der außergerichtlichen Verhandlungen einschließlich des gerichtlichen Schuldenberereinigungsplanverfahrens und des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu untersuchen und mögliche Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und zu unterbreiten.
Hier geht's zur neuen Website:
Stephan-Kommision