Bundesrat billigt Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gebilligt. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten danach künftig einen Auskunftsanspruch zu ihren Entgeltstrukturen. Es soll Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden, ermöglichen, die Kriterien zur Festlegung ihres Lohnes, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit zu erfragen. Tarifgebundene Betriebe müssen bei Geltendmachung des Auskunftsanspruchs den relevanten Tarifvertrag nennen. Der Auskunftsanspruch soll die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtern. Darüber hinaus fordert das Gesetz private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf, die Löhne regelmäßig auf Entgeltgleichheit zu überprüfen. Die Regelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat-Newsletter vom 12.05.2017
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