Im Jahr 2016 wurden insgesamt 648.000 Widersprüche gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eingereicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12193) auf eine Kleine Anfrage (18/11950) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es weiter, dass im vergangenen Jahr 115.000 Klagen gegen SGB-II-Bescheide eingereicht und insgesamt 939.000 Sanktionen neu ausgesprochen wurden. Die Sanktionssumme lag 2016 demnach bei rund 175 Millionen Euro.
Quelle: hib- Heute im Bundestag Nr. 303 vom 15.05.2017
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