07. September 2017
Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe
Die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018" (RBSFV 2018) hat am Mittwoch das Kabinett passiert. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar 2018 angepasst. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt diese Fortschreibung in Jahren, in denen die Regelsätze nicht auf Grundlage einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu festgesetzt werden, auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70 %) und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer (30 %). Berechnet wird diese Entwicklung auf Basis der Indexwerte für den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 im Vergleich zu den Indexwerten für den Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2016. Die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise beträgt +1,3 %. Die entsprechende Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer beläuft sich auf +2,40 %. Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfe beträgt demnach +1,63 %. ((0,7 * 1,3 %) + (0,3 * 2,40 %) = 0,91 % + 0,72 % = 1,63 %)
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Befassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich Anfang November erfolgen.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 06.09.2017