25. September 2017
Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen
Die Bundesregierung verteidigt die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen mit dem Regelsatz des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - ALG II). Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Sie sehe keine rechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit der Aufrechnung. Der Leistungsberechtigte habe es "selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern", schreibt die Regierung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 525 vom 22.09.2017
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