Verfassungsbeschwerde des Bundesverbands für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.
Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. hat über eines seiner Mitgliedsunternehmen Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe eingereicht. Die Eingaben richten sich gegen die Ungleichbehandlung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Die zwischen den Berufsständen abweichenden Gebührenregelungen für die Beantragung von Mahnbescheiden stellen für den Verband einen klaren Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz dar. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte unmittelbare Auswirkungen sowohl auf die Branche als auch auf die Schuldner haben. (Quelle: Pressemitteilung des BFI & F e.V.)
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Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)