08. Februar 2018
Warnung: Alleinerziehend ? Kindesunterhaltsforderung ? Unterhaltstitel ? Abtretung an Inkassounternehmen
AK InkassoWatch und Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung warnen vor einer vermeintlichen Lösung aus der Inkassobranche

Den meisten Schuldnerberatungsstellen ist bestens bekannt, dass die Inkassobranche immer wieder kreative Ideen produziert, um Forderungen beizutreiben und ebenso kreativ ist, Kosten zu generieren.

So auch aktuell das Inkassounternehmen KOHL GmbH & Co. KG. Sie schreibt unter dem Logo "Wir haben die Zahlungsalternative - und dem Betreff - Alleinerziehende - Kindesunterhalt - Unterhaltstitel und trotzdem kein Geld?? gezielt Schuldnerberatungsstellen bundesweit an, um sie zur Zusammenarbeit für eine ganz neue Idee der Forderungsbeitreibung zu gewinnen.

Ziel dieser Aktion soll laut einem Schreiben des IKUs sein, "Alleinerziehenden eine Möglichkeit zu schaffen, eigene offene Rechnungen zu zahlen" nämlich durch die Teilabtretung von offenen Unterhaltsansprüchen. In den vorliegenden Fällen handelt es sich um Rückstände aus Kabel-TV-Verträgen.
Zur Umsetzung dieser Idee sollen Schuldnerberatungsstellen zur Zusammenarbeit gewonnen werden. Es wird angekündigt, dass sich eine Mitarbeiterin von KOHL telefonisch mit den betreffenden Schuldnerberatungsstellen in Verbindung setzen wird, um Sie nach Ihrer Beurteilung zu fragen. KOHL hat nach eigenen Angaben bereits 60 Schuldnerberatungsstellen in ganz Deutschland entsprechend kontaktiert.

Rechtlich gesehen sind laufende und rückständige Unterhaltsansprüche gem. § 850b Abs. 1 Ziffer 2 ZPO grundsätzlich unpfändbar und demzufolge gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar.

Zielsetzung des § 400 BGB ist es, dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage nicht gänzlich zu entziehen (Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl. 2018, § 400 Rn. 1).

Abgesehen von dieser rechtlichen Beurteilung ist besonders perfide, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes laut Flyer der KOHL GmbH nicht nur in Höhe des Rückstandes aus dem Kabelanschlussvertrag der Mutter (sicherlich incl. [überhöhter] KOHL-Inkassovergütung usw.) an Erfüllung statt abgetreten werden soll, sondern zusätzlich auch in Höhe einer (nicht näher bestimmten) weiteren Inkasso-/RA-Gebühr zur Rechtsdurchsetzung gegen den Unterhaltspflichtigen. Das heißt, KOHL will sich bezüglich seiner Kosten in zweifacher Hinsicht aus dem Kindesunterhalt bezahlen lassen und verkauft dies als Fürsorge/Hilfe für Alleinerziehende.

Fazit: Wir, der AK InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und der Infodienst Schuldnerberatung warnen Schuldnerberatungsstellen ausdrücklich davor, bei diesem rechtlich bedenklichen Deal der KOHL GmbH mitzuwirken! Auch das FSB schließt sich dieser Warnung ausdrücklich an.
Alleinerziehende Klientinnen sollten dahingehend beraten werden, sich nicht auf das rechtlich und moralisch fragwürdige Ansinnen des Inkassounternehmens einzulassen.

Auch der Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) prüft auf Beschwerde aus der Schuldnerberatung hin, inwieweit dieses Unterhalts-Abtretungskonstrukt mit den Verbandsgrundsätzen vereinbar ist.

Quelle und weitere Informationen: www.infodienst-schuldnerberatung.de
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
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