31. Januar 2019
Restschuldbefreiung bald in drei anstatt in sechs Jahren
Auch in Deutschland wird die Restschuldbefreiung bald in drei anstatt in sechs Jahren zu erreichen sein.
Das berichtete Alexander Bornemann, Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium, auf der 36. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft in Berlin. Hintergrund ist eine Einigung auf europäischer Ebene: Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15556-2018-INIT/en/pdf). Diese wird nun den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
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