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15. April 2019
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2019
Im Bundesgesetzblatt wurde die "Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019" veröffentlicht (BGBl. I Nr. 12, 11.04.2019, Seite 443), durch die die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden.
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)
Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen
Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169
info@fsb-bremen.de
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