06. Mai 2015
BGH, Urteil vom 09.10.2014 - III ZR 32/14
Gebühren für die Erstellung von Papierrechnungen sind unzulässig
Für Mobilfunkverträge, die online oder alternativ per Telefon oder in einem Ladengeschäft abgeschlossen werden können, ist die Erteilung einer Papierrechnung eine Vertragspflicht des Mobilfunkanbieters. Für diese Leistung darf der Anbieter kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei ausschließlichen Onlineangeboten gilt diese Regelung aber nicht. Der Entscheidung liegt eine Klage des vzbv gegen die Drillisch Telecom GmbH zugrunde.
(Quelle: www.vzbv.de)
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