01. April 2020
Nach LG Bremen und LG Hamburg nun auch LG Itzehoe zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesamtfälligstellung des Verbraucherkredits
Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin:

Urt. v. 19.03.2020, Az.: 7 O 271/19 (nicht rechtskräftig)

Der Norden macht's: Das LG Itzehoe ist ebenso wie das LG Bremen und das LG Hamburg der Auffassung, dass Verbraucherdarlehen nach Kündigung durch das Kreditinstitut oder die Bank nach drei Jahren verjähren.

Hier geht es zur Mitteilung der Koordinierungsstelle in Schleswig-Holstein und zum Download der Entscheidung als PDF:

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