12. Juni 2020
Pressemitteilung der BAG-SB zum Konjunkturpaket 2
Bundesweit wird damit gerechnet, dass in Folge der Corona-Pandemie spätestens im Herbst überdurchschnittlich viele Personen und Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Doch anstatt die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Reformierung des Insolvenzrechts schnell umzusetzen, sorgt die Bundesregierung für zusätzliche Verunsicherung bei Schuldnerinnen und Schuldnern. Grund ist das Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket 2. Darin wird einerseits eine Verkürzung des Entschuldungsverfahrens für natürliche Personen auf drei Jahre angekündigt. Andererseits werden alte Fragen aufgeworfen, die bereits lange geklärt schienen. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) in ihrer heutigen Meldung hin.Im Konjunkturpaket 2 ist nun von einer befristeten Verkürzung der Verfahrenslaufzeit die Rede.„Die Befristung für Verbraucher wäre ein deutlicher Rückschritt hinter den Referentenentwurf, der zwar eine nur sukzessive Verkürzung vorsieht, dann aber unbefristet“, Ines Moers von der BAG-SB. Plötzlich sei auch wieder fraglich, ob die im November 2019 angekündigte schrittweise Reduzierung der Verfahrenslaufzeit in Kraft treten wird. Oder was mit den Insolvenzverfahren passiert, die im Vertrauen auf die damaligen Bekanntmachungen des BMJV eröffnet worden sind. Es sei aufgrund der unsicheren Rechtslage kaum möglich, jetzt überschuldeten Menschen die Beantragung eines Privatinsolvenzverfahrens überhaupt zu empfehlen, so die BAG-SB. „Die Verunsicherung bei den Ratsuchenden und den Beratungskräften ist riesig! Wir brauchen dauerhafte Rechtssicherheit“, fasst sie die Stimmung ihrer Mitglieder zusammen. Die Sorge, dass ein kürzeres Insolvenzverfahren einen Anreiz zum Missbrauch darstelle, habe sich schon in der Vergangenheit mehrfach als völlig unbegründet erwiesen.
Die vollständige Pressemitteilung kann auf der Homepage der BAG SB
BAG SB
abgerufen werden.
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