28. Oktober 2020
Entscheidung zum Gesetzesentwurf "Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahrens" steht weiterhin aus
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens steht weiterhin zur Entscheidung aus (
19/21981).
Auf der Tagesordnungsliste ist auch diese Woche die Ônderung weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss Thema, so dass eine kurzfristige Entscheidung nicht zu erwarten ist.